Mit diesen Hilfsmitteln wird die Pflege zu Hause leichter
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, steht täglich vor großen Herausforderungen. Körperliche Belastung, Zeitmangel und emotionaler Druck gehören für viele pflegende Familien zum Alltag. Gleichzeitig ist die häusliche Pflege für die meisten Pflegebedürftigen die bevorzugte Option. Sie ermöglicht ein Leben in vertrauter Umgebung, mit mehr Selbstständigkeit und persönlicher Betreuung.
Die gute Nachricht: Es gibt viele Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause deutlich einfacher machen. Für pflegebedürftige Personen genauso wie für pflegende Angehörige. Und viele dieser Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse komplett oder zumindest teilweise. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel es gibt, was die Pflegekasse übernimmt und wie Sie diese beantragen können.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern. Sie helfen dabei, den Pflegebedarf zu decken, die Hygiene zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Ohne die richtigen Pflegehilfsmittel ist eine gute häusliche Pflege kaum möglich.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwei grundlegende Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Produkte, die einmalig verwendet und dann entsorgt werden, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 42 Euro pro Monat.
- Technische Pflegehilfsmittel: Geräte und Hilfsmittel, die dauerhaft genutzt werden, wie Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren oder Hausnotrufsysteme. Diese werden in der Regel geliehen oder von der Pflegekasse bezuschusst.
Voraussetzung für beide Kategorien ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte diesen so schnell wie möglich beantragen, um von den Leistungen profitieren zu können.
Der behandelnde Arzt oder ein Pflegeberater kann bei der Einschätzung helfen, welche Pflegehilfsmittel im Einzelfall sinnvoll sind. Auch der Medizinische Dienst prüft bei der Begutachtung häufig, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern könnten. Diese Empfehlungen erleichtern später den Antrag bei der Pflegekasse erheblich.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was ist enthalten?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die täglich in der Pflege gebraucht werden. Sie sind unverzichtbar für eine hygienische und sichere Pflege. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 42 Euro pro Monat vollständig. Das klingt auf den ersten Blick nach wenig, macht sich im Alltag aber deutlich bemerkbar.
Typische Produkte in dieser Kategorie sind:
- Einmalhandschuhe aus Latex oder Nitril, für die Pflege und alle hygienischen Tätigkeiten
- Händedesinfektion, um Keime und Infektionsrisiken zu reduzieren
- Flächendesinfektion für Oberflächen und Pflegeutensilien
- Mundschutz und FFP2-Masken zum Schutz bei der Körperpflege
- Bettschutzeinlagen, um Matratzen und Bettwäsche zu schonen
- Schutzschürzen für pflegende Angehörige
- Fingerlinge für hygienische Pflegetätigkeiten
Diese Produkte schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen. Sie sorgen für eine hygienische Pflege und senken das Infektionsrisiko im Haushalt erheblich. Ohne ausreichende Schutzausrüstung kann häusliche Pflege auf Dauer auch die Gesundheit der Pflegenden gefährden.
Ein weiterer Vorteil: Die Produkte werden automatisch jeden Monat geliefert, sodass sich niemand um Nachbestellungen kümmern muss. Das entlastet den Alltag zusätzlich, gerade wenn die Pflege ohnehin schon viel Zeit und Energie kostet. Wer möchte, kann die Zusammenstellung der Box jederzeit an veränderte Bedürfnisse anpassen.
Alle verfügbaren Pflegehilfsmittel im Überblick
Technische Hilfsmittel für die Pflege zu Hause
Neben den Verbrauchsprodukten gibt es technische Hilfsmittel, die dauerhaft in der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Viele davon werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse als Hilfsmittel anerkannt und bezahlt oder zumindest bezuschusst. Welches Hilfsmittel sinnvoll ist, hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Ein Beratungsgespräch mit dem Hausarzt oder einem Pflegeberater hilft dabei, die passenden Hilfsmittel zu finden, bevor unnötig Geld für ungeeignete Produkte ausgegeben wird.
Ein Vorteil vieler technischer Hilfsmittel ist, dass sie leihweise zur Verfügung gestellt werden. So entstehen für Pflegebedürftige oft keine hohen Anschaffungskosten. Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt, geht es einfach wieder zurück an die Pflegekasse oder Krankenkasse.
Pflegebett
Ein elektrisch verstellbares Pflegebett erleichtert sowohl die Pflege als auch das Aufstehen und Hinlegen für die pflegebedürftige Person. Die Höhe lässt sich anpassen, sodass pflegende Angehörige nicht bücken müssen und ihr Rücken geschont wird. Zusätzlich können Kopf- und Fußteil verstellt werden, was besonders bei der Lagerungspflege wichtig ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Pflegebett, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt und ein Pflegegrad anerkannt ist.
Rollstuhl und Rollator
Ein Rollstuhl oder Rollator erhöht die Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag erheblich. Während der Rollator beim selbstständigen Gehen unterstützt und als Gehhilfe dient, ermöglicht der Rollstuhl auch Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität, sich fortzubewegen. Beide Hilfsmittel werden über die Krankenkasse mit ärztlichem Rezept verordnet. Die Pflegekasse kann ergänzend einspringen, wenn die Krankenkasse nicht vollständig zahlt.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist besonders für Senioren wichtig, die zeitweise alleine sind. Im Notfall, etwa nach einem Sturz, reicht ein Knopfdruck, um sofortige Hilfe zu rufen. Das kleine Gerät wird als Armband oder Halskette getragen und ist damit immer griffbereit. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten komplett, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person allein lebt oder zeitweise allein ist.
Badehilfen und Duschsitze
Haltegriffe, Duschstühle, erhöhte WC-Sitze und Badewannenlifte sind wichtige Hilfsmittel, die die tägliche Körperpflege sicherer machen. Das Badezimmer ist der häufigste Unfallort für ältere Menschen zu Hause. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich das Risiko deutlich senken. Diese Hilfsmittel werden als Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Umbaumaßnahmen wie fest montierte Haltegriffe werden zusätzlich von der Pflegekasse bezuschusst.
Vergleich: Welche Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
| Hilfsmittel | Kosten (ca.) | Wer zahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Einmalhandschuhe, Desinfektion etc. | bis 42 Euro/Monat | Pflegekasse (100%) | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Hausnotruf | 25 bis 40 Euro/Monat | Pflegekasse (100%) | Pflegegrad + allein lebend |
| Pflegebett | 1.500 bis 3.000 Euro | Pflegekasse und Krankenkasse | Pflegegrad + Rezept |
| Rollstuhl | 500 bis 3.000 Euro | Krankenkasse | Ärztliches Rezept |
| Rollator | 100 bis 400 Euro | Krankenkasse | Ärztliches Rezept |
| Duschstuhl | 30 bis 200 Euro | Krankenkasse | Ärztliches Rezept |
*Wohnraumanpassungen werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Pflegehilfsmittel beantragen: So einfach geht es
Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen monatlich Pflegehilfsmittel zustehen. Dabei ist der Antrag unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Es gibt keinen Grund, diesen Anspruch verfallen zu lassen. So funktioniert es:
- Pflegehilfsmittel aus dem verfügbaren Sortiment auswählen
- Antrag bei der Pflegekasse stellen oder direkt über einen Anbieter wie Pflegora beantragen
- Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag
- Die Produkte werden monatlich kostenlos nach Hause geliefert
Bei Pflegora übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse für Sie. Sie wählen einfach Ihre Produkte aus und wir kümmern uns um alles Weitere. Der Aufwand für Sie ist minimal, der Nutzen dafür erheblich.
So beantragen Sie Ihre Pflegebox
Entlastungsbetrag: Noch mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat und gilt für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1. Er kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder anerkannte Pflegedienste eingesetzt werden. Zum Beispiel für:
- Einkaufen, Kochen oder Putzen durch einen Alltagshelfer
- Begleitdienste zu Arztbesuchen oder Behörden
- Angebote zur Tagesstrukturierung und sozialen Teilhabe
- Anerkannte Betreuungsgruppen und Tagespflegeangebote
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv bei der Pflegekasse abgerufen werden. Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann eingesetzt werden. Viele Familien nutzen den Betrag zum Beispiel, um einmal im Monat eine Haushaltshilfe zu bezahlen oder um regelmäßige Fahrdienste zu Arztterminen zu finanzieren. Wichtig ist dabei, dass die Dienstleistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird, sonst übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht.
Pflegegrad beantragen: Der erste Schritt zu mehr Unterstützung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte diesen so früh wie möglich beantragen. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist kostenlos und kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach dem Antrag kommt ein Gutachter des MDK zur Einstufung nach Hause.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Pflegegrad beantragen
Was tun, wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wird?
Nicht jeder Antrag wird beim ersten Mal genehmigt. Manchmal lehnt die Kasse ein Hilfsmittel ab, weil aus ihrer Sicht keine medizinische Notwendigkeit besteht oder weil Unterlagen fehlen. In diesem Fall lohnt sich in den meisten Fällen ein Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich eingereicht werden.
Ein Widerspruch sollte idealerweise mit einer ärztlichen Stellungnahme untermauert werden, die den Bedarf des Hilfsmittels genau begründet. Viele Widersprüche sind erfolgreich, wenn die medizinische Notwendigkeit klar dokumentiert ist. Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände wie der VdK helfen bei Bedarf kostenlos beim Formulieren des Widerspruchs.
Wichtig ist außerdem, alle Fristen im Blick zu behalten. Wer den Widerspruch zu spät einreicht, verliert häufig den Anspruch auf das Hilfsmittel. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse hilft oft schon, um den genauen Ablehnungsgrund zu klären und gezielt nachzubessern.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Kann ich die Pflegehilfsmittel frei wählen?
Ja. Innerhalb des monatlichen Budgets von 42 Euro können Sie die Produkte frei wählen. Bei Pflegora können Sie Ihren persönlichen Boxinhalt selbst zusammenstellen und jederzeit anpassen.
Was passiert, wenn ich das Budget nicht ausschöpfe?
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende und kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Es lohnt sich also, das Budget jeden Monat vollständig zu nutzen.
Kann ich die Pflegebox jederzeit anpassen?
Ja. Der Inhalt der Pflegebox kann jederzeit angepasst werden, wenn sich der Bedarf ändert. Zum Beispiel wenn neue Produkte benötigt werden oder sich die Pflegesituation verändert.
Muss ich die Produkte selbst bei der Pflegekasse beantragen?
Nein. Anbieter wie Pflegora übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten die Produkte direkt nach Hause geliefert.
Was passiert bei einem Wechsel der Pflegekasse?
Wenn Sie die Krankenkasse und damit die Pflegekasse wechseln, bleibt Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel grundsätzlich bestehen. Der Pflegegrad wird von der neuen Kasse übernommen und muss nicht neu beantragt werden. Es empfiehlt sich jedoch, die laufende Lieferung der Pflegebox kurz zu informieren, damit die Abrechnung reibungslos weiterläuft.
Weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Fazit: Pflege zu Hause wird mit den richtigen Hilfsmitteln leichter
Die häusliche Pflege ist anspruchsvoll, aber mit den richtigen Pflegehilfsmitteln lässt sich der Alltag deutlich erleichtern. Viele Produkte und technische Hilfsmittel werden von der Pflegekasse vollständig übernommen. Wer seinen Anspruch kennt und aktiv nutzt, spart bares Geld und verbessert gleichzeitig die Qualität der Pflege.
Die Pflegora Pflegebox liefert jeden Monat die wichtigsten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Komplett kostenlos und vollständig über die Pflegekasse abgerechnet. Einfach Produkte auswählen, Antrag stellen und fertig.
